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Einvernehmliche Scheidung

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Scheidungsfolgenvereinbarung / Ehevertrag

Unterhalt / Umgang / Sorgerecht

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Kostenlose Erstberatung!

Kanzleibereiche der Scheidungsanwälte

Die Scheidungsanwälte von Anwalt Staab.Kollegen sind seit 20 Jahren Ihre zuverlässigen Partner bei allen Fragen zur Scheidung.

Scheidungsanwalt

Seite 20 Jahren führt Rechtsanwalt Staab (Fachanwalt für Familienrecht) Scheidungen durch. Sein Spezialgebiet sind aussergerichtliche Gesamtlösungen.

Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Spezialgebiete der Kanzlei sind Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Das kann Geld und Zeit sparen.

Mediation

Die Kanzlei ist stets bemüht, einen gütlichen Weg zu finden. Viele Dinge lassen sich schon im Vorfeld des Scheidungsverfahrens klären.

Wer wir sind?
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Die Kanzlei Staab.Kollegen ist seit 20 Jahren Ihr zuverlässiger Partner für Scheidung und Trennung.

Das uneingeschränkte Engagement unserer Anwältinnen und Anwälte in unserem Büro in Delmenhorst, sowie deren umfassende Erfahrung in sämtlichen Gebieten des Familienrechts ermöglicht es uns, massgeschneiderte und zielgerichtete Lösungen für unsere Klienten zu erbringen.

Warum wir?

Nutzen Sie folgende Vorteile bei den Anwälten von Staab.Kollegen

Kostenlose Erstberatung vom Scheidungsanwalt!

Ohne „wenn“ und „aber“, die Erstberatung ist kostenlos. Telefonisch und vor Ort.

Geballtes Wissen

Unser Team von erfahrenen und jungen motivierten Anwälten schafft die perfekte Lösung für Ihre Scheidung. Scheidungsanwälte seit über 20 Jahren.

Günstiger Preis

Wir rechnen nach dem RVG ab. Bei umfangreicher oder schwieriger Scheidung natürlich nach Absprache.

Ehrliche Bewertung unserer Mandanten

Geprüfte Bewertung von Mandanten die wirklich vor Ort waren. Wir veröffentlichen nach der Prüfung unserer Datenbank.

Kontaktiere uns noch Heute für eine kostenlose Erstberatung vom Scheidungsanwalt

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (1 Arbeitstag) bei Ihnen.

Unsere Scheidungsanwälte

fachanwalt-staab

Thomas Staab

Fachanwalt für FR

Familienrecht, Verkehrsrecht und Erbrecht

rechtsanwalt-mechriki

Martin G. Mechriki

Rechtsanwalt

Familienrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

Fabian Yalvac

Rechtsanwalt

Miet- und WEG- Recht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

Fragen? Unsere FAQ

Was muss ich bei einer Scheidung tun?

Sie müssen wenigstens ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben und das sogenannte Trennungsjahr vollzogen haben. Erst dann geht das Scheidungsrecht davon aus, dass Ihre Ehe gescheitert ist und Sie nicht die Absicht haben, Ihre Lebensgemeinschaft wiederherzustellen.

Wann kann ich mich scheiden lassen?

Wann kann ich die Scheidung einreichen (Trennungsjahr)? Sie können den Scheidungsantrag stellen, sobald Ihr Ehepartner und Sie ein Jahr getrennt gelebt haben.

Verweigert ein Ehepartner seine Zustimmung zur Scheidung, muss vom Gericht im Einzelfall geprüft werden, ob eine Trennungszeit von drei Jahren eingehalten werden muss. Die Tendenz in der Rechtsprechung neigt dazu, dass eine Trennungszeit von einem Jahr ausreicht.

Wie viel kostet die Scheidung?

Im günstigsten Fall – bei einem Verfahrenswert (Mindeststreitwert) von 4.000 Euro (3.000 Euro für die Scheidung selbst und 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich) – kostet eine einvernehmliche Scheidung (nur ein Anwalt wird beauftragt) etwa 1.130 Euro, wobei 3/4 für den Anwalt und 1/4 für das Gericht gezahlt werden müssen. Bei Geringverdienern oder Hartz 4 Mandanten ist selbstverständlich die Stellung eines Antrags auf Verfahrenskostenhilfe möglich.

Wie lange dauert es vom Scheidungsantrag bis zur Scheidung?

Die Scheidungsdauer beträgt im „Normalfall“ ca. 4 bis 6 Monate.

„Normalfall“ bedeutet in dem Fall eine einvernehmliche Scheidung, bei der der Versorgungsausgleich stattfindet und alle notwenigen Angaben bekannt sind.

Kann ich mich scheiden lassen auch wenn der Partner nicht will?

Ein Scheidungsantrag kann auch ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners eingereicht werden, sofern die Beteiligten mindestens ein Jahr getrennt leben.

Das Gericht wird die Ehe auch ohne Einverständnis scheiden, wenn es nach streitiger Verhandlung zu der Überzeugung kommt, dass die Ehe gescheitert ist.

Was kostet eine Scheidung und wer zahlt?

Die Scheidungskosten werden grundsätzlich so aufgeteilt, dass jeder Ehegatte 50% der gesamten Gerichtskosten und 100% seiner eigenen Anwaltskosten zahlt. Bei den Anwaltskosten gilt der Grundsatz

„Wer den Anwalt bestellt, bezahlt Ihn auch“.

Der Ehegatte, der einen eigenen Anwalt beauftragt, muss ihn auch selbst bezahlen.

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